Steuerberaterhonorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (künftig: StBVV).

Diese Verordnung finden Sie im Berufsrechtlichen Handbuch der Steuerberater. (Berufsrechtliches Handbuch Stand: Juni 2012)

 

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß der StBGVV 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.

 

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

 

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.

 

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

 

Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

 

 

NEWS:

 

Der Bundesrat hat am 23.11.2012 einer Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. 

Die Änderungen treten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 

 

Die Lesefassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) finden Sie unter:

Novellierung_d._StBGebV_Lesefassung_23.11.2012

 

Den Überarbeitungsmodus der StBVV finden Sie unter:

Novellierung_d._StBGebV_Version_im_Ueberarbeitungsmodus_23.11.2012

 

Die Verordnung der Bundesregierung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Drucksache 603/12 v. 10.10.12 finden Sie unter:

Auszug aus BR-DRs 603/12 StBVV



 

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